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Aktuelle Informationen

Vorgaben und Richtlinien in NRW im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

In Nordrhein-Westfalen (NRW) gibt es für Schüler:innen im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung klare Vorgaben und Richtlinien, die die individuelle Förderung und eine inklusive Schulbildung gewährleisten sollen. Dabei richtet sich der Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung insbesondere an Kinder und Jugendliche mit intellektuellen Beeinträchtigungen, die besondere Unterstützung im Bereich der kognitiven und sozialen Entwicklung benötigen. Diese Unterstützung erfolgt in verschiedenen schulischen Kontexten und erfolgt unter Beachtung der spezifischen Bedürfnisse der Lernenden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Ganzheitlichkeit der Förderung. Dies bedeutet, dass neben der kognitiven Förderung auch die soziale, emotionale und motorische Entwicklung der Schüler:innen berücksichtigt werden muss. Auch die Selbstständigkeit gilt es stets zu fördern.

 

Dabei orientieren sich die Lehrpläne an den individuellen Bedürfnissen und Entwicklungsständen der Schüler:innen. Der Unterricht wird so gestaltet, dass die Lerninhalte an die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schüler:innen angepasst sind. Ziel ist es, den Lernenden zu helfen, ihre Fähigkeiten in einem Tempo zu entwickeln. Die Individualisierung des Unterrichts spielt eine entscheidende Rolle. Hierbei kommen alternative Lehrmethoden und Materialien zum Einsatz, die auf die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen eingehen. Auch der Einsatz von unterstützenden Technologien, wie beispielsweise der Unterstützten Kommunikation oder speziell entwickelten Lernprogrammen, ist eine gängige Praxis.